Jährliche Unterweisung „Auffrischung online“

Gemäß DGUV Vorschrift 1 §4 Unterweisung der Versicherten (§12 Arbeitsschutzgesetz,
§12 Betriebssicherheitsverordnung und §4 DGUV Vorschrift 1) muss die Unterweisung für die Bediener von Hubarbeitsbühnen mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Diese Auffrischung muss für jeden Mitarbeiter dokumentiert werden!

Wir bieten Ihnen die jährliche Pflichtunterweisung als online-Schulung am PC und/oder per Smartphone & Tablet über unsere kostenlose Bertram-Arbeitsbühnen-App an!